WG-Zimmerangebote in Leipzig die es zu hinterfragen gilt #unitedcapitulation

Wie folgt möchten wir gerne die in Leipzig angebotenen WG-Zimmer Angebote dokumentieren die allem Anschein nach (ungenehmigt) umgebaut worden sind und die es baurechtlich zu überprüfen gilt. Auch und gerade wenn diese sich in Gebieten der Sozialen Erhaltungssatzung befinden. Ob sich deine Wohnung, dein WG-Zimmer bzw. das Wohnhaus in dem du mietest in einer diesen Gebiete liegt kannst du hier überprüfen, einfach die Adresse eingeben. Du entdeckst bei deiner WG-Zimmer Suche ein überteuertes Zimmer? Melde es ans aws@leipzig.de oder check ob es unter den von der Stadt zu überprüfenden Mietwucher fällt: mietwucher@leipzig.de Der Online Mietspiegelrechner der Stadt Leipzig befindet sich by the way hier.

Angebote in der Vergangenheit.

Harnackstraße 10 04317:

Georg-Schumann-Straße 155 04155:

Körnerstraße 68 04275:

Demmeringstraße 100A 04177:

SC Hausverwaltung / Schwarzat Capital Oktober 2025:

to be continued…

Die gruseligsten Vermieter*innengeschichten vom 31.10.2025 – boohoo – hier zum Nachlesen und -hören.

Pressemitteilung Bündnis United Capitulation

Ca. 45 Menschen folgten an jenem Halloweenabend dem Aufruf um gruselige Vermieter*innen das Gruseln zu lehren. Manch Anwohner*in lauschte gespannt den Redebeiträgen. Aufgrund der anwesenden Menge an Teilnehmenden entschloss man sich schlussendlich für eine örtlich zu verbleibende Kundgebung. Hier die einzelnen Beiträge (nicht chronologisch) boohoo …

  • Redebeitrag von T6 (Audio)
  • Redebeitrag Gruppe CG Enteignen
  • Redebeitrag E97

  • Interview mit einem*r Mieter*in Sven Schwarzats
  • Redebeitrag Vernetzung Vision Häuser

Vielen Dank an alle anwesenden Geister, Gespenster und Teilnehmenden der Kundgebung. Ihr wart gruselig aber nicht so gruselig wie die beiden (ehemaligen) Geschäftsführer der United Capital RE GmbH Sven Schwarzat und Kevin Rader – die Bösestraße 5 hat vor erzaudern gewackelt … bis nächstes Jahr zur nächsten Gruseldemo. Nominierungen für die gruseligsten Vermieter*innen 2026 werden bereits jetzt entgegen genommen, meldet euch bei https://www.instagram.com/il_leipzig/

Bildquellen: www.united-capitulation.de

Offener Brief an die Leipziger Stadtgesellschaft (Oktober 2025)

Sehr geehrte Leipziger Öffentlichkeit,

wir sind erzürnt und ratlos. Was in Leipzig aktuell passiert – was sich nicht unbedingt zum Guten entwickelt – das frustriert.

Gemeint ist neben den vielen gesellschaftspolitisch besorgniserregenden Entwicklungen gerade jene im Wohnungswesen. Fassen wir mal kurz zusammen was verschiedene Mieter*innen und Einwohner*innen der Stadt Leipzig seit ca. vier/fünf Jahren zu ertragen haben. Eine Gruppe von recht jungen „Immobilienentwickler*innen“ kauft in verschiedenen Konstellationen Immobilien auf, täuscht als „Privatvermieter*in“ Eigenbedarf vor (Edit 2.11.25: LVZ vom 20.4.2025: […] „Kevin Rader von United Capital hat damals die Wohnung erworben. Er behauptete, dass er selbst einziehen wolle“, berichtet sie […]) oder setzt Mieter*innen mit permanenten Nachfragen ob diese nicht für eine Auslöse ausziehen würden massiv unter Druck.

Das Konglomerat um die United Capital RE GmbH bzw. deren (ehemalige) Geschäftsführer Kevin Rader und Sven Schwarzat machen stadtweit immer wieder die Runde. Kevin Rader schrieb unter anderen auch unter Vortäuschung falscher Tatsachen Eigentümer*innen an um weitere Wohnungen in Eigentümer*innengemeinschaften erwerben zu können (siehe Kreuzer Stadtmagazin 9.12.22: „Ungewöhnliche Briefe„): Schulze-Boysen-Straße/Oststraße 24 und Schletterstraße 14 sowie Blochmannstraße 15 und weitere.

Nach Erwerb läuft die Umgestaltung der Wohnungen auch und gerade in Gebieten der Sozialen Erhaltungssatzung stringent nach stets dem gleichen Muster ab: Umbau in Mehrzimmerappartements und teure Weitervermietung mittels Einzelzimmermietverträge – da teilmöbliert mit nicht wertigen Zubehör vom Discounter – um ein Vielfaches – die Not von Studierenden und Menschen in prekären Situationen ausnutzend. Die Verwaltung ist rat-, vor allem aber machtlos. Brandschutz scheint in den durch Gipskartonplatten zerteilten Massenunterkünften überhaupt keine Rolle mehr zu spielen.

Dutzende Presseartikel in der deutschsprachigen Medienlandschaft zeugen vom unlauteren Geschäftsgebaren der beiden (ehemaligen) Geschäftsführer der United Capital RE GmbH – allein dieses Jahr erschienen bereits mehr als dreizehn Artikel in der LVZ über die unwirtlichen Zustände in den umgewandelten Objekten und welche die den Mietwucher dort thematisieren. Die stetig sich zuspitzende Situation auf dem Wohnungsmarkt wird rücksichtslos ausgenutzt und somit trägt dieses Firmenkonglomerat zu deren Verschlimmerung wesentlich mit dazu bei. Klar dass man eine seiner Firmen im unweit gelegenen Steuerparadies Lützen anmeldet anstatt als Leipziger„Immobilienentwickler“ auch in der gleichen Stadt Gewerbesteuern zu leisten, in der man auch hauptsächlich tätig ist. Vielfache Anfragen im Leipziger Stadtrat, mehrere Ordnungswidrigkeitsverfahren, unrühmliche Porträts im Zeit Campus Magazin, Spiegel TV und MDR Exakt legen auch hier beredtes Zeugnis von der Unwirtlichkeit der Städte – wie Alexander Mitscherlich eins seiner stadtsoziologischen Werke nannte – ab.

Dass derselbe Geschäftsführer um die Jahreswende 2021/2022 die Leipziger Unizeitung luhze in ihrer freien Berichterstattung juristisch einschränken wollte, weil diese kritisch über die Zustände (auf Seite 5 der Dezemberausgabe 2021) in den von Schwarzat und Rader gekauften Wohnobjekten berichtete, passt dann nur zum Bild hinterfragungswürdiger Investor*innen, denen es nur um Profit anstatt um wohnliche und faire Zustände in ihren Häusern zu gehen scheint.

Edit 31.10.2025: Über diesen SLAPP Versuch berichtete auch das ZDF Neo Magazin Royale am 24.11.2023 (Link hier, ab Minute 14:37).

Eine soziale Verantwortung und ein gewisses Maß an moralischen Grundsätzen scheinen hier vollständig zu fehlen. Und warum bzw. wieso ist so etwas überhaupt möglich? Können wir uns das wirklich leisten? Können wir es uns erlauben zuzuschauen wie eine lebenswerte Stadt und „günstiger“ Wohnraum durch Abverkauf und Umgestaltung förmlich beseitigt wird? Ende 2024 warf die CDA (also der „soziale“ Flügel der CDU) die Frage nach bezahlbarem Wohnraum auf und stellte genauso wie der Deutsche Mieterbund folgendes fest: „[D]ie Knappheit an Wohnraum [betrifft] nicht nur die finanziell Schwächsten, sondern erfasst inzwischen auch die Mittelschicht“ (Quelle: hier). Das Chaos aufgrund einer zunehmend komplexer werdenden politischen Weltlage, welches derzeit in vielen gesellschaftlichen Bereichen besteht, nutzen Rader und Schwarzat aus, in dem sie in Sozialen Erhaltungssatzungsgebieten, die ja einen besonderen Schutz in der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung genießen, teils bauordnungsrechtlich nicht korrekt Zimmer zerteilen und damit auch die soziale Zusammensetzung der über Generationen gewachsenen Mehrfamilienhäuser und Viertel runinieren. Das BauGB (§34) und die Landesbauordnung (SächsBauO) geben hier klar vor, dass die Behörde eine Rückbauverfügung anordnen kann, wenn bei bestehenden Gebäuden baurechtswidrig agiert wurde, der Brandschutz in Gefahr gerät oder „die Nutzungsart nicht in das vorhandene Baugebiet passt“ (Quelle: hier).
Über das Kulturdenkmal Harnackstraße 10 (Quelle: hier) im Leipziger Stadtteil Reudnitz wurde in der Presse bereits ausführlich berichtet, aktuell ist dort das mit vielerlei Namen zugeklebte Klingelknopfbrett an der Hauseingangstür lose und es hängt ein Draht heraus. Ursprünglich lebten im Haus vier bis sieben Kinder, die nun aufgrund des Auszugs zweier bzw. drei Familien nicht mehr auf dem Hof zusammen spielen werden. Durch die neu geschaffenen Studierendenappartements und der damit einhergehenden Nebenerscheinungen -halbjährlich wiederkehrende Ein- und Auszüge zu Semesterwechsel inkl. regem Begängnis im Treppenhaus auch zu später Stunde – wurde es unwohnlich und man zog aus. Das kann nicht im Interesse einer durch Vielfalt geprägten Stadt sein. Und auch in der Arthur-Hoffmann-Straße 93 in der Leipziger Südvorstadt zog mindestens eine Familie aus, weil sie dem Druck nicht standhalten wollten, was freilich mit eingeplant ist und die typische Begleitmusik eines solchen Umwandlungsprozesses bedeutet.

Edit 28.10.2025:

Nach Aussagen eines*r Bewohner*in der Arthur-Hoffmann-Straße 93 zogen seit dem Aktivwerden Sven Schwarzats im Objekt insgesamt sieben Parteien im Vorderhaus und fünf im Hinterhaus aus. Ein älteres Ehepaar und eine Familie mit Kindern: „Wären alle da geblieben dann wäre das schöner gewesen…“ (Zitat aus Nachricht vom 27.10.2025, 14:20 Uhr). Und weiter:

„Es wäre besser gewesen, wenn alle bisherigen Bewohnerinnen im Haus hätten bleiben können. So hätte sich die gewachsene Gemeinschaft weiterentwickeln können, anstatt auseinandergerissen zu werden.
Die neue Hausgemeinschaft ist nun durch eine hohe Fluktuation geprägt. Oft weiß man gar nicht, wer derzeit im Haus lebt, was zu einer zunehmenden Entfremdung unter den Bewohnerinnen führt.
Besonders bedauerlich ist auch, dass der Käseladen ausziehen muss. Er hat wesentlich zur Lebendigkeit des Kiezes beigetragen und das Viertel zu einem besonders lebens- und liebenswerten Ort gemacht. Leider werden die Belange Einzelner über die Belange der Allgemeinheit gestellt… Sehr traurig das hier nicht aktiv eingeschritten wird“
(28.10.2025, 15:14 Uhr).

Rader und Schwarzat haben mehrfach gegen bestehende Vorschriften in Bezug auf eine notwendige Antragsstellung und die Einhaltung des Bauordnungsrechts verstoßen. Hat die Stadt Leipzig die aktuellen Angebote auf der Seite wg-gesucht.de dahingehend überprüft? Was ist da los in der Bautzmannstraße/Cranachstraße/Demmeringstraße/Engertstraße/Merseburger Straße/Schmiedestraße/Schützenhausstraße und Viktoriastraße (Edit 30.10.25 plus Flemmingsstraße, Bischofstraße sowie William-Zipperer-Straße) um nur die zu nennen, in denen aktuell umgebaute Zimmer in Satzungsgebieten angeboten werden bzw. wurden? Wie schaut es in Bezug auf die umgebauten bzw. zusammengelegten Wohnungen in der Harnackstraße 10, Josephinenstraße 10 und Schulze-Boysen-Straße/Oststtraße 24 aus? Seit fast einem Jahr schon liegt bei der Landesdirektion Sachsen ein Ordnungswidrigkeitenverfahren (siehe hier und hier) aufgrund eines Widerspruchs durch genannte Geschäftsführer. Wie lange dauert es in Sachsen eigentlich bis eine Rückbauverfügung, welche eine Behörde verfügt hat durchgesetzt wird? Es ist ein fatales Zeichen für die Leipziger Öffentlichkeit diese Vorfälle nur lax zu verfolgen und nicht konsequent zu ahnden. Wir unterstellen niemanden die Verschleppung sorgsam zu überprüfender Verfahren aber Priorität scheint der Mieter*innen- und Denkmalschutz in Bezug auf den Bestand in Satzungsgebieten nicht gerade zu haben. Dass dieses Umbauspektakel dann natürlich auch noch weitere Kreise zieht und sich bis nach Gohlis in die Georg-Schumann-Straße 155 sowie die Fichtestraße 20 und die Arthur-Hoffmann-Straße 93 in der Südvorstadt erstreckt versteht sich ja dann quasi auch von selbst. Hauptsache ganz schnell Profit machen und Mieter*innen und Stadtgesellschaft vor vollendete Tatsachen stellen. Der soziale Frieden und das generationsübergreifende Miteinander in der Verschiedenheit von Lebensläufen und -entwürfen findet keine Würdigung in einem rein auf privaten Anlagekapital orientierten Wohnungsmarkt. Jede*r Architekt*in oder Städteplaner*in kann hier nur mit dem Kopf schütteln. Zukunftsorientiert und auf ein auf Nachhaltigkeit beziehendes faires Miteinander sehen jedenfalls anders aus.

Was wir als Mieter*innen und damit Teil der 86% der Leipziger Stadtgesellschaft in dieser Angelegenheit fordern, soll hier kurz zusammengefasst sein.

1. Klare Linie bei der Durchsetzung der vom Stadtrat beschlossenen Sozialen Erhaltungssatzung bzw. Schutz der in diesen Gebieten lebenden Mieter*innen. 

-> BauGB §172 I Nr. 1 und 2 regelt: „Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt […] Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung.“ i.V.m: §34 III BauGB: „Würdigung nachbarlicher Interessen [müssen] mit den öffentlichen Belangen vereinbar [sein].“

2. Transparente und konsequente Verwaltung die mutig ist gegen Verstöße schnell vorzugehen, diese dementsprechend ahndet und proaktiv in Dialog mit Betroffenen tritt. 

->BauGB §213 I Nr. 4 regelt: „Ordnungswidrig handelt, wer […] eine bauliche Anlage im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung (§ 172 Absatz 1 Satz 1) […] ohne Genehmigung rückbaut oder ändert.“

3. Gewerbeuntersagungen bei wiederholten Rechtsverstößen im Bauordnungsrecht gerade bei „Wiederholungstätern“ wie Rader und Schwarzat, welche im Konglomerat als Gruppe agieren. 

-> GewO §35 regelt: „Wenn Tatsachen vorliegen, die auf die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden oder einer leitenden Person hinweisen und eine Untersagung zum Schutz der Allgemeinheit oder der Beschäftigten erforderlich ist, wird die Behörde das Gewerbe ganz oder teilweise untersagen.“ 

An dieser Stelle sei auch nochmal explizit dem Verwaltungsstandpunkt aus der Beantwortung der Stadtratsanfrage VIII-F-01350-AW-01 widersprochen. Die Antwort auf die Anfrage der Grünen Fraktion ist schlichtweg nicht korrekt:

Gewerberechtlich kann eine Unzuverlässigkeit erst mit einer rechtskräftigen Verurteilung geprüft und erteilt werden. Allein der Verdacht oder die Vermutung ist für eine gewerberechtliche Maßnahme nicht ausreichend.

Mehrere (abgeschlossene) Ordnungswidrigkeitsverfahren (die teils Rückbauauforderungen beinhalteten) und mindestens eine Nutzungsuntersagung (Demmeringstraße 100A) sprechen hier seit langem Bände. Aktuell überprüft das Sozialamt auch Fälle in Bezug auf Mietwucher nach §5 Wirtschaftsstrafgesetz 1954. Es ist frappierend, dass man hier der Verwaltung erst den Untersuchungsgrundsatz nach §24 VwVfG erklären muss bevor etwas passiert.

Edit 2.11.25: Mittlerweile gibt es mindestens für eine*n ehemalige*n Mieter*in, welche*r nach Auszug auf die Mietkaution wartete einen kleinen Erfolg. Das Versäumnisurteil gegen Sven Schwarzat gab dem*der ehemaligen Mieter*in G.F. Recht, die Kaution muss zurückgezahlt werden. Eine vollstreckbare Ausführung des Titels ist/wird beantragt. Aktenzeichen 133C/3855/??.

4. Aufstellung eines Zukunftsplanes zur Unterstützung des Sozialamts bei der Überprüfung von Mietwucherverstößen. Durch unrechtmäßig überhöhte Mieten gehen der Stadt aufgrund der Auszahlung des Wohngeldes unnütz Finanzen verloren. Bei nachgewiesenem Mietwucher konsequent Strafen verhängen!

-> WStG 1954 §5 I regelt: „Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig für die Vermietung von Räumen zum Wohnen oder damit verbundene Nebenleistungen unangemessen hohe Entgelte fordert.“ i.V.m. §291 I Nr. 1 und 4 StGB: „Wer die Zwangslage, die Unerfahrenheit, den Mangel an Urteilsvermögen […] eines anderen dadurch ausbeutet, daß er sich […] für die Vermietung von Räumen zum Wohnen oder damit verbundene Nebenleistungen […] Vermögensvorteile versprechen oder gewähren läßt, die in einem auffälligen Mißverhältnis zu der Leistung oder deren Vermittlung stehen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

 Anmerkung: Es handelt sich hier um einen Offizialdelikt. Wucher ist eine Straftat, die dem staatlichen Strafanspruch unterliegt und von der Staatsanwaltschaft oder der Polizei von sich aus verfolgt werden kann, also kein Antragsdelikt darstellt. 

Mit Thomas Hobbes gesprochen: „[J]edes Gesetz, das eine Wirkung haben solle, müsse […] zweierlei enthalten: zum einen das Verbot, ein Unrecht zu tun, zum anderen die Strafandrohung für den, der es dennoch tue“. (Zitiert nach Armin Engländer. Zeitschrift Rechtswissenschaft Heft 2. 2013. Jahrgang 4. Baden-Baden. Seite 193) 

Wollen wir also wirkungsvolle Gesetze haben, welche Mieter*innen schützen sollen müssen (baurechtliche) Verstöße zeitnah geahndet werden.

Daher fordern wir mit Nachdruck von OBM Burkard Jung, dass er sich explizit dieser Causa annimmt und zur s.g. Chef*innensache macht. Was nämlich passiert wenn man solche wichtigen Themenfelder in der Stadtpolitik vernachlässigt sieht man aktuell an den Fällen Christoph Gröner und René Benko die auch und gerade in Leipzig viel Staub und Verwüstung hinterlassen haben. An Jürgen Schneider erinnert man sich in Leipzig auch noch.

Wir erwarten Antworten und wünschen uns einen offenen Dialog anstatt wie bisher teils ausweichende Verwaltungsstandpunkte, die aus dem Gesetzestext selbst zu erschließen sind.

Edit 28.10.2025: Seit heute ist die Dokumenation „Crashkurs für Immobilienhaie“ in der ARD/SWR Mediathek online. Die satirische Doku ist der Auftakt zur Kampagne #besserwohnen und thematisiert das moralisch verwerfliche Agieren Sven Schwarzats beim zerteilen von Wohnraum (ab Minute 38). Die Harnackstraße 10 ist hier als Beginn der Doku und Beginn des Kampagnenstarts zu sehen. Weitere Informationen hier.

Bündnis von Mieter*innen der #unitedcapitulation Konglomerate sowie Unterstützer*innen